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GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten

Der sogenannte Labelcode oder die LC-Nummer einer CD wird von der GVL vergeben. Diese nimmt sowohl die Rechte der Tonträgerhersteller als auch die der Interpreten gegenüber den Sendeanstalten wahr. Trägt ein Tonträger den Labelcode, so gilt das Senderecht als grundsätzlich erteilt, und die Sendeanstalten (Hörfunk und Fernsehen) benutzen diesen in ihrem Sendebericht zur Verrechnung der Lizenzen mit der GVL. Der Inhaber der LC-Nummer erhält von der GVL in jährlicher Abrechnung vorher festgelegte Lizenzsätze. Der Labelcode ist kein unbedingtes Muss für einen Tonträger ist aber für die Abrechnung von Sendezeiten zwingend erforderlich.


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